Landgericht Köln, 2016-11-22, 5 O 219/16

5 O 219/16Kantonsgericht22.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 219/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-22

Aktenzeichen: 5 O 219/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1122.5O219.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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