Landgericht Köln, 2016-11-15, 22 O 329/16

22 O 329/16Kantonsgericht15.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 329/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-15

Aktenzeichen: 22 O 329/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1115.22O329.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 1.474,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seitdem 07.08.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig vollstreckbar.

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