22 O 329/16•Landgericht Köln, 2016-11-15, 22 O 329/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 329/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-15
Aktenzeichen: 22 O 329/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1115.22O329.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 1.474,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seitdem 07.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig vollstreckbar.
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