30 O 495/15•Landgericht Köln, 2016-11-10, 30 O 495/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 495/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-10
Aktenzeichen: 30 O 495/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1110.30O495.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.489,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der Q GmbH & Co. KG mit einem Nominalwert von 31.500,00 USD.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug mit der Rückübertragung der Kapitalbeteiligung des Klägers an der Q GmbH & Co. KG in dem Wert von 31.500,00 USD befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei R & Collegen in Höhe von 1.613,16 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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