1 S 222/15•Landgericht Köln, 2016-11-10, 1 S 222/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 222/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-10
Aktenzeichen: 1 S 222/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1110.1S222.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten vom 09.11.2015 gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.11.2015 – 118 C 327/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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