Landgericht Köln, 2016-11-09, 23 O 251/16

23 O 251/16Kantonsgericht09.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 251/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-09

Aktenzeichen: 23 O 251/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1109.23O251.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

I. Die Kammer weist darauf hin, dass die medizinische Notwendigkeit des Einsatzes des Femto-Sekundenlaser aufgrund einiger bei der Kammer anhängiger Verfahren, in denen hierüber Sachverständigenbeweis erhoben worden ist, gerichtsbekannt ist. Die medizinische Notwendigkeit der Multifokallinse erscheint plausibel und nachvollziehbar und ist nicht hinreichende bestritten.

II. Es soll Beweis erhoben werden über folgende Frage :

Handelt es sich bei den am 14.3.2016 (rechtes Auge) und am 15.3.2016 (linkes Auge) durchgeführten Kataraktoperationen/refraktiver Linsenaustauch um medizinisch notwendige Heilbehandlungen der am 5.6.1961 geborenen Ehefrau des Klägers, Frau V ?

durch Einholung eines schriftlichen medizinischen Sachverständigengutachtens auf Antrag des Klägers.

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