111 Ks 2/16•Landgericht Köln, 2016-10-28, 111 Ks 2/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Ks 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 111 Ks 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1028.111KS2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, wegen Mordes und wegen Diebstahls zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
als Gesamtstrafe verurteilt. Von dieser gelten 2 Monate als bereits verbüßt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
Angewandte Vorschriften:
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2, Var. 9, 242 Abs. 1, 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt., 22, 23, 49, 53, 54 Abs. 1 S. 1 StGB
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