25 O 326/15•Landgericht Köln, 2016-10-26, 25 O 326/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 326/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: 25 O 326/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1026.25O326.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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