81 O 40/16•Landgericht Köln, 2016-08-30, 81 O 40/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 40/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 81 O 40/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0830.81O40.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.752,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.03.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7% und der Beklagte zu 93%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der zu vollstreckenden Forderung leistet.
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