8 O 459/14•Landgericht Köln, 2016-03-10, 8 O 459/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 459/14 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 8 O 459/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0310.8O459.14.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.