5 O 67/15•Landgericht Köln, 2016-01-26, 5 O 67/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 67/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 5 O 67/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0126.5O67.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Im Hinblick auf die Klageerweiterung vom 22.09.2015 (Antrag zu Ziffer 9., Bl. 267 d.A.) wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) und der Rechtsstreit auf den Hilfsantrag des Klägers an den Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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