Landgericht Köln, 2016-01-26, 5 O 67/15

5 O 67/15Kantonsgericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 67/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 5 O 67/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0126.5O67.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Im Hinblick auf die Klageerweiterung vom 22.09.2015 (Antrag zu Ziffer 9., Bl. 267 d.A.) wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) und der Rechtsstreit auf den Hilfsantrag des Klägers an den Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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