Landgericht Köln, 2016-01-13, 28 O 132/15

28 O 132/15Kantonsgericht13.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 132/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-13

Aktenzeichen: 28 O 132/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0113.28O132.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 15.05.2015, Az. 28 O 174/15, wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden insgesamt dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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