Landgericht Köln, 2016-01-06, 84 O 155/15

84 O 155/15Kantonsgericht06.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 155/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-06

Aktenzeichen: 84 O 155/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0106.84O155.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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