Landgericht Köln, 2015-12-22, 27 O 258/15

27 O 258/15Kantonsgericht22.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 258/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-22

Aktenzeichen: 27 O 258/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1222.27O258.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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