Landgericht Köln, 2015-12-17, 22 O 274/15

22 O 274/15Kantonsgericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 274/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 22 O 274/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1217.22O274.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer #####1/02 durch den Widerruf der Kläger vom 03.02.2015 beendet worden und rückabzuwickeln ist;

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu 1) von der Forderung der Prozessbevollmächtigten auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.723,67 € nebst 5 % Zinsen hieraus über den Basiszinssatz seit Klagezustellung (24.07.2015) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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