30 O 298/14•Landgericht Köln, 2015-11-26, 30 O 298/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 298/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-26
Aktenzeichen: 30 O 298/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1126.30O298.14.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
wird der Tenor des Urteils der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.11.2015 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass nicht die Klägerin, sondern die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt.
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