Landgericht Köln, 2015-11-10, 22 O 218/15

22 O 218/15Kantonsgericht10.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 218/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-10

Aktenzeichen: 22 O 218/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1110.22O218.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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