Landgericht Köln, 2015-10-20, 3 O 310/13

3 O 310/13Kantonsgericht20.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 310/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-20

Aktenzeichen: 3 O 310/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1020.3O310.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen 11.017,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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