Landgericht Köln, 2015-10-16, 30 O 330/14

30 O 330/14Kantonsgericht16.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 330/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-16

Aktenzeichen: 30 O 330/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1016.30O330.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zu ein Halb.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.