Landgericht Köln, 2015-10-08, 2 O 275/15

2 O 275/15Kantonsgericht08.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 275/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-08

Aktenzeichen: 2 O 275/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1008.2O275.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Vertrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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