Landgericht Köln, 2015-09-29, 81 O 82/15

81 O 82/15Kantonsgericht29.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 82/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 81 O 82/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0929.81O82.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Unterlagen.

Die Schutzschrift 0 AR 367/15 hat vorgelegen und ist – soweit diesen Fall betreffend – berücksichtigt worden.

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