Landgericht Köln, 2015-09-24, 24 O 153/15

24 O 153/15Kantonsgericht24.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 153/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: 24 O 153/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0924.24O153.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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