Landgericht Köln, 2014-07-09, 28 O 124/14

28 O 124/14Kantonsgericht09.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 124/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-09

Aktenzeichen: 28 O 124/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0709.28O124.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Die einstweilige Verfügung vom 17.03.2014, Aktenzeichen 28 O 124/14, wird hinsichtlich der Ziffer zu I 1. und I 2. bestätigt. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegner zu 2/3.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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