Landgericht Köln, 2014-07-06, 6 S 254/14

6 S 254/14Kantonsgericht06.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 254/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-06

Aktenzeichen: 6 S 254/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0706.6S254.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.9.2014 - 127 C 550/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.160,00 EUR festgesetzt.

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