8 O 163/12•Landgericht Köln, 2014-07-03, 8 O 163/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 163/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-03
Aktenzeichen: 8 O 163/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0703.8O163.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 123.800,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren, über den Betrag von 150.000,00 € hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der dem Kläger durch die Mängel des am Objekt T-Straße in Köln angebrachten Wärmedämmverbundsystems entstanden ist und/oder entsteht, die der Sachverständige L Arbeiter in seinem im selbstständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht Köln, Az. 8 OH 15/11, erstatteten Gutachten vom 04.12.2011 festgestellt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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