Landgericht Köln, 2014-06-18, 105 Qs 146/14

105 Qs 146/14Kantonsgericht18.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs 146/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-18

Aktenzeichen: 105 Qs 146/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0618.105QS146.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die Sache wird zur Entscheidung der Kammer in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.05.2014 wird gebührenfrei (§ 56 Abs. 2 Satz 2 RVG) als unbegründet verworfen.

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.02.2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

Die weitere Beschwerde gegen die zurückgewiesene Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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