8 O 429/13•Landgericht Köln, 2014-06-13, 8 O 429/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 429/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-13
Aktenzeichen: 8 O 429/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0613.8O429.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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