Landgericht Köln, 2014-06-03, 5 O 41/14

5 O 41/14Kantonsgericht03.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 41/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-03

Aktenzeichen: 5 O 41/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0603.5O41.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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