9 S 151/13•Landgericht Köln, 2014-05-30, 9 S 151/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 151/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-30
Aktenzeichen: 9 S 151/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0530.9S151.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 17.05.2013 – 63 C 298/12 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
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Das Urteil ist wegen des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird zugelassen.
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