Landgericht Köln, 2014-05-30, 9 S 151/13

9 S 151/13Kantonsgericht30.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 151/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-30

Aktenzeichen: 9 S 151/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0530.9S151.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 17.05.2013 – 63 C 298/12 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

  3. Das Urteil ist wegen des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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