Landgericht Köln, 2014-05-21, 85 O 39/13

85 O 39/13Kantonsgericht21.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 85 O 39/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-21

Aktenzeichen: 85 O 39/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0521.85O39.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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