11 S 306/13•Landgericht Köln, 2014-05-20, 11 S 306/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 306/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 11 S 306/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0520.11S306.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts Köln vom -17.06.2013 - 274 C 271/12 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.06.2013 - 274 C 271/12 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 591,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.