Landgericht Köln, 2014-03-21, 16 O 473/12

16 O 473/12Kantonsgericht21.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 16 O 473/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-21

Aktenzeichen: 16 O 473/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0321.16O473.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 € als Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 832,88 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 29.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (27 OH 57/09).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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