1 S 92/13•Landgericht Köln, 2014-03-06, 1 S 92/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 92/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: 1 S 92/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0306.1S92.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung
der weitergehenden Berufung – das Urteil des Amtsgerichts
Köln – 208 C 430/12 – vom 25.01.2013 teilweise abgeändert
und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die
Klägerin 719,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.10.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die
Klägerin 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 25 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin
85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
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