23 S 15/13•Landgericht Köln, 2014-03-05, 23 S 15/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 S 15/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-05
Aktenzeichen: 23 S 15/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0305.23S15.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 15.05.2013 – Az. 118 C 555/12 – wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.552,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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