28 O 78/14•Landgericht Köln, 2014-02-21, 28 O 78/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 78/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: 28 O 78/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0221.28O78.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag der Antragstellerin vom 19.02.2014 wird – nachdem die Antragstellerin durch Vorlage der Screenshots und Ausdrucke der Beiträge auf der Internetseite www.xxx.de, der Abmahnung der Antragstellerin vom 31.01.2014 sowie des Schreibens der Antragsgegnerin vom 03.02.2014 und 18.02.2014 glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr begehrten einstweiligen Verfügung gegeben sind - gemäß §§ 935 ff., 916 ff., 938 ZPO, §§ 823, 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, §§ 22, 23 KUG und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung, im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
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