Landgericht Köln, 2014-02-20, 22 O 486/10

22 O 486/10Kantonsgericht20.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 486/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-20

Aktenzeichen: 22 O 486/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0220.22O486.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Vollstreckungsgegenklage der Klägerin gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 16.02.2001 – 28 Sch 23/99 – sowie die Abänderungsklage gemäß Klageerweiterung vom 05.12.2013 werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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