22 O 486/10•Landgericht Köln, 2014-02-20, 22 O 486/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 486/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-20
Aktenzeichen: 22 O 486/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0220.22O486.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Vollstreckungsgegenklage der Klägerin gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 16.02.2001 – 28 Sch 23/99 – sowie die Abänderungsklage gemäß Klageerweiterung vom 05.12.2013 werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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