Landgericht Köln, 2014-02-13, 2 O 99/13

2 O 99/13Kantonsgericht13.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 99/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-13

Aktenzeichen: 2 O 99/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0213.2O99.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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