Landgericht Köln, 2014-02-06, 31 O 376/13

31 O 376/13Kantonsgericht06.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 376/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-06

Aktenzeichen: 31 O 376/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0206.31O376.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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