29 O 60/13•Landgericht Köln, 2014-01-30, 29 O 60/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 60/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: 29 O 60/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0130.29O60.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Vertrag über Wärmelieferung zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft „B-Straße 1 u. 3“ und der T Gesellschaft für Nahwärmeversorgung mbH vom 29.09.2006/08.12.2006 durch die Kündigung der WEG-Verwalterin vom 27.11.2012 zum 31.08.2013 beendet worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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