Landgericht Köln, 2014-01-28, 2 O 117/13

2 O 117/13Kantonsgericht28.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 117/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-28

Aktenzeichen: 2 O 117/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0128.2O117.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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