2 O 117/13•Landgericht Köln, 2014-01-28, 2 O 117/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 117/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: 2 O 117/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0128.2O117.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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