Landgericht Köln, 2014-01-24, 209 O 188/13

209 O 188/13Kantonsgericht24.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 209 O 188/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-24

Aktenzeichen: 209 O 188/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0124.209O188.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 12.12.2013 wird festgestellt, dass der Beschluss der Kammer vom 19.09.2013 den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am ### um ### Uhr MEZ die IP-Adresse ### zugewiesen war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

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