7 O 193/13•Landgericht Köln, 2014-01-16, 7 O 193/13
Landgericht Köln, 2014-01-16, 7 O 193/13
7 O 193/13Kantonsgericht16.01.2014
Regest
Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Schwarzarbeit leistende Gewerbetreibende.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 193/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-16
Aktenzeichen: 7 O 193/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0116.7O193.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 114 ZP
Leitsätze
Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Schwarzarbeit leistende Gewerbetreibende.
Tenor
wird der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 19.08.2013 zurückgewiesen.
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