Landgericht Köln, 2014-01-10, 8 O 60/13

8 O 60/13Kantonsgericht10.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 60/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-10

Aktenzeichen: 8 O 60/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0110.8O60.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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