Landgericht Köln, 2013-10-16, 9 S 31/13

9 S 31/13Kantonsgericht16.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 31/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-16

Aktenzeichen: 9 S 31/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1016.9S31.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 04.01.2013 – 60 C 350/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 459,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

  2. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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