9 S 123/13•Landgericht Köln, 2013-10-16, 9 S 123/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 123/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 9 S 123/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1016.9S123.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 12.04.2013 – 11 C 495/12 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
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Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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