Landgericht Köln, 2013-10-16, 9 S 123/13

9 S 123/13Kantonsgericht16.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 123/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-16

Aktenzeichen: 9 S 123/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1016.9S123.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 12.04.2013 – 11 C 495/12 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.