31 O 111/13•Landgericht Köln, 2013-09-19, 31 O 111/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 111/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-19
Aktenzeichen: 31 O 111/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0919.31O111.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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