102 KLs 10/13•Landgericht Köln, 2013-09-04, 102 KLs 10/13
Landgericht Köln, 2013-09-04, 102 KLs 10/13
102 KLs 10/13Kantonsgericht04.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 102 KLs 10/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-04
Aktenzeichen: 102 KLs 10/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0904.102KLS10.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte wird verurteilt, an die Adhäsionsklägerin I ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2013 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte alle weiteren derzeit nicht vorhersehbaren materiellen und immateriellen Schäden der Adhäsionsklägerin I aus den festgestellten Taten der Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 25.04.2013 (AZ: 194 Js 13/13) zu ersetzen hat, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen. Er trägt zudem die Kosten des Adhäsionsverfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin I im Verfahren und im Adhäsionsverfahren.
Das Urteil ist bezüglich des Zahlungsanspruchs vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Angewendete Vorschriften:
§§ 174 Abs. 1 Nr. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.