Landgericht Köln, 2013-08-13, 29 O 22/13

29 O 22/13Kantonsgericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 O 22/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 29 O 22/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0813.29O22.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 806,13 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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