Landgericht Köln, 2013-08-07, 26 O 391/12

26 O 391/12Kantonsgericht07.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 391/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-07

Aktenzeichen: 26 O 391/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0807.26O391.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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