Landgericht Köln, 2013-07-17, 28 O 1129/11

28 O 1129/11Kantonsgericht17.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 1129/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-17

Aktenzeichen: 28 O 1129/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0717.28O1129.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 14.430,67 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2012 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere EUR 23.982,88 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2013 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 65% und der Kläger zu 35 %.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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