28 O 1129/11•Landgericht Köln, 2013-07-17, 28 O 1129/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 1129/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-17
Aktenzeichen: 28 O 1129/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0717.28O1129.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 14.430,67 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2012 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere EUR 23.982,88 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2013 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 65% und der Kläger zu 35 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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