105 Ks 18/12•Landgericht Köln, 2013-07-03, 105 Ks 18/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Ks 18/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-03
Aktenzeichen: 105 Ks 18/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0703.105KS18.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.
Er wird deswegen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Das sichergestellte und unter der Nummer #### asservierte Klappmesser der Marke ### wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§§ 211 Abs. 1 und 2 Alt. 4, 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB
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